EU-Verpackungsverordnung 2025/40
Die Umweltaussagen, die Ihre Produktseiten nicht mehr machen dürfen
Ab dem 27. September 2026 verbietet die EmpCo-Richtlinie pauschale Umweltaussagen, Klimaneutralität auf Kompensationsbasis und selbst vergebene Umweltsiegel. In den meisten Katalogen steckt alles drei.
Was sich am 27. September 2026 ändert
Die Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo, ergänzt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken um eine Reihe von Umweltaussagen auf der Liste der per se verbotenen Praktiken. Auf dieser Liste zu stehen heißt: keine Abwägung im Einzelfall. Die Aussage ist definitionsgemäß unlauter, und kein Kontextargument rettet sie.
Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 27. März 2026 umsetzen, angewendet wird ab dem 27. September 2026. Da die Regeln über das nationale Lauterkeitsrecht wirken, drohen nicht nur Behörden — in mehreren Ländern, Deutschland eingeschlossen, können auch Mitbewerber und Verbände unmittelbar vorgehen.
Welche Formulierungen unzulässig werden
Zuerst die pauschalen Umweltaussagen. Begriffe wie umweltfreundlich, öko, grün, nachhaltig, natürlich oder biologisch abbaubar sind verboten, wenn sie für sich allein stehen, ohne eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachzuweisen, die zur Aussage passt. Das Problem sind nicht die Wörter, sondern ihre Verwendung als Etikett ohne Substanz dahinter.
Klimaneutralität auf Kompensationsbasis ist vollständig verboten. Ein Produkt als klimaneutral, CO₂-neutral oder net zero zu bewerben, weil Emissionen anderswo ausgeglichen wurden, steht künftig auf der schwarzen Liste — unabhängig davon, wie seriös das Kompensationsprojekt ist.
Ebenfalls unzulässig: Aussagen über das gesamte Produkt, wenn nur ein Teil davon betroffen ist, und gesetzliche Pflichten als besonderes Merkmal darzustellen. Zukunftsbezogene Aussagen wie ein Netto-Null-Ziel für 2030 bestehen nur mit einem öffentlichen, realistischen Umsetzungsplan und unabhängiger Überprüfung, die für Verbraucher zugänglich ist.
Welche Siegel bestehen bleiben
Nachhaltigkeitssiegel sind nur zulässig, wenn sie aus einem Zertifizierungssystem eines Dritten mit öffentlichen, transparenten Kriterien stammen oder von einer Behörde eingeführt wurden. Das EU-Ecolabel ist das naheliegende Beispiel für ein Siegel, das standhält.
Was nicht standhält, ist das selbst vergebene Abzeichen: das grüne Blatt-Icon, das eine Marke für die eigenen Produktseiten gestaltet hat, oder ein Siegel aus einem System ohne unabhängige Prüfung. Wenn Ihr Theme ein Nachhaltigkeitssymbol ausspielt, das niemand außerhalb Ihres Unternehmens kontrolliert, muss es weg.
Haltbarkeit, Reparierbarkeit und der Garantiehinweis
Neben den Verboten bringt EmpCo positive Informationspflichten. Verbraucher müssen am Verkaufsort über Haltbarkeit und Reparierbarkeit informiert werden, und Praktiken, die vorzeitigen Verschleiß verschweigen oder herbeiführen, gelten als unlauter.
Bietet ein Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie an, die über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, muss das über einen harmonisierten Hinweis kommuniziert werden und nicht in eigenen Worten des Händlers. Es geht um Vergleichbarkeit: Kundinnen sollen dasselbe Signal shopübergreifend lesen können.
Warum das ein Katalogproblem ist, kein Textproblem
Eine einzelne Produktbeschreibung zu korrigieren ist trivial. Schwierig wird es, weil in einem Shop mit einigen hundert Produkten verbotene Formulierungen über Beschreibungen, Kategorieseiten, Badges, Alt-Texte und über Jahre gewachsene Theme-Snippets verstreut sind — und niemand mehr weiß, wo.
Es ist dieselbe Art von Problem wie der Leerraum im Paket: Die Regel ist einfach, die Prüfung über den gesamten Katalog nicht. Suchen Sie zunächst gezielt nach den betroffenen Begriffen in Ihren Produkttexten und arbeiten Sie dann heraus, was jeder davon eigentlich sagen wollte — meist steckt darunter eine präzise, belegbare Aussage, die weiterhin völlig zulässig ist.