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EU-Verpackungsverordnung 2025/40

EPR für Verpackungen, Land für Land

Die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet Sie, für die Entsorgung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zu zahlen. Registriert wird pro Land — und ein einziges Paket kann die Pflicht auslösen.

Was EPR konkret verlangt

Die erweiterte Herstellerverantwortung legt die Kosten für Sammlung und Recycling von Verpackungen demjenigen auf, der sie zuerst auf einem nationalen Markt in Verkehr bringt. Versenden Sie ein Paket an eine Kundin in Deutschland, sind Karton, Klebeband und Füllmaterial Ihre Verantwortung — nicht die der Kundin und nicht die des Versanddienstleisters.

Praktisch bedeutet das drei wiederkehrende Pflichten: im Land registrieren, die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden und eine Abgabe auf Basis dieser Mengen und Materialien zahlen. Fehlt die Registrierung, können Marktplätze verpflichtet sein, Ihre Angebote zu sperren.

Registriert wird national, nicht europäisch

Eine einheitliche EU-Registrierung gibt es nicht. Jeder Mitgliedstaat führt ein eigenes Register, und Sie brauchen eines in jedem Land, in das Sie versenden. Deutschland nutzt LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister und verlangt zusätzlich einen Vertrag mit einem dualen System. Frankreich läuft über die ADEME mit einer eindeutigen Kennnummer und einer Herstellerverantwortungsorganisation wie CITEO. Spanien, Österreich und Italien führen jeweils eigene Entsprechungen.

Die Schwellenwerte sind niedrig oder fehlen ganz. In mehreren Ländern gibt es überhaupt keine Mindestmenge, sodass bereits eine einzelne Sendung die Pflicht auslöst. Das überrascht kleinere Händler, die von einer Bagatellgrenze ausgehen.

Marktplätze prüfen inzwischen nach

Dringlich wurde das Thema nicht durch eine neue Pflicht für Händler, sondern durch eine neue Pflicht für Plattformen. Marktplätze müssen zunehmend prüfen, ob Drittanbieter über eine gültige EPR-Registrierung verfügen, bevor sie in einem Land verkaufen dürfen — und eingreifen, wenn das nicht der Fall ist.

Damit wird EPR vom Papierkram-Risiko zum Vertriebsrisiko: Die Folge ist nicht mehr ein hypothetisches Bußgeld, sondern ein gesperrtes Angebot. Wer neben dem eigenen Shop über Marktplätze verkauft, sollte die Registrierungsnummern aktuell und griffbereit halten.

Der Zusammenhang mit der 40-%-Regel

EPR-Abgaben berechnen sich nach Gewicht und Material der in Verkehr gebrachten Verpackung. Ein kleines Produkt in einem überdimensionierten Karton kostet Sie deshalb dreifach: mehr Karton, höhere Volumengewichts-Entgelte und eine größere EPR-Rechnung.

Weniger Leerraum senkt alle drei zugleich. Prüfen Sie zuerst Ihre ungünstigsten Kombinationen aus Karton und Produkt — wenige davon machen in der Regel den Großteil Ihrer Sendungen aus.